Häufig gestellte Fragen

3. COVID-19

3.1. Kann ich meine gebuchte Reise kostenfrei stornieren? - 3.2. Was bietet CROVILLAS? - 3.3. Kann ich eine Villa umbuchen, wenn ich aufgrund von COVID-19 nicht reisen möchte? - 3.4. Bekomme ich einen Gutschein, wenn ich meine Reise nicht zum gewünschten Reisezeitraum umbuchen kann? - 3.5. Leistet unsere Reiserücktrittsversicherung? - 3.6. Was sind die aktuellen Corona-Maßnahmen in Kroatien? - 3.7. Gibt es gesonderte Rückreisebestimmungen aus Kroatien? - 3.8. Was passiert, wenn die Durchreise durch Slowenien und Kroatien untersagt wird? - 3.9. Kann ich mich auf die Hygiene in der Villa verlassen? - Sollten eure Fragen auch nach den FAQ’s noch offen sein kontaktiert uns gerne mit einer E- Mail an [email protected]

3.1. Kann ich meine gebuchte Reise kostenfrei stornieren?

Bei eurem Urlaub in einer Villa handelt es sich um eine Individualreise, weshalb die regulären Vermittlungsbedingungen weiterhin gelten. Die rechtliche Grundlage für eine kostenfreie Stornierung entfällt hierbei.

3.2. Was bietet CROVILLAS?

In Zusammenarbeit und Kommunikation mit euch und den Besitzern versuchen wir für jeden Einzelfall die beste Lösung zu finden. Wir sind euer direkter und persönlicher Ansprechpartner in dieser Zeit der Pandemie. Durch das gute und z.T. freundschaftliche Verhältnis zu den Besitzern, können wir sämtliche Anliegen und Wünsche individuell bearbeiten und absprechen. In Absprache mit den jeweiligen Besitzern können wir euch bei ausgewiesenen Villen eine kostenfreie Stornierung im Falle einer Pflichtquarantäne nach Rückreise in euer Heimatland anbieten. Die kostenfreie Stornierung könnt ihr bis 30 Tage vor Anreise in Anspruch nehmen.

3.3. Kann ich eine Villa umbuchen, wenn ich aufgrund von COVID-19 nicht reisen möchte?

Eine Umbuchung der Villa auf einen anderen Zeitraum ist nur möglich, wenn der neue Reisezeitraum vom Besitzer bestätigt wird. Wir versuchen die bestmögliche Lösung mit euch und den Besitzern zu finden, jedoch sind die Besitzer nicht verpflichtet kostenfrei umzubuchen.

3.4. Bekomme ich einen Gutschein, wenn ich meine Reise nicht zum gewünschten Reisezeitraum umbuchen kann?

Bis 30 Tage vor Anreise bieten manche Besitzer an, einen Gutschein über den gebuchten Betrag zu erstellen und für eine erneute Buchung derselben Villa zur Verfügung zu stellen. Da es sich hierbei um eine Kulanzleistung der Besitzer handelt, muss diese option individuell abgesprochen werden.

3.5. Leistet unsere Reiserücktrittsversicherung?

Leider dürfen wir euch in Versicherungsangelegenheiten nicht beratend zur Seite stehen. Wenn ihr die RRV über die Hanse Merkur abgeschlossen habt, greift diese im Falle einer Erkrankung oder einem bestätigten Verdacht auf COVID-19. Der Verdacht sowie die tatsächliche Erkrankung muss ärztlich nachgewiesen werden. Im Falle einer Reisewarnung greift die RRV nicht. Für spezielle Fälle und Nachfragen wendet euch bitte an die Hanse Merkur direkt.

3.6. Was sind die aktuellen Corona-Maßnahmen in Kroatien?

Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften und Krankenhäusern ist vor Ort pflicht.

3.7. Gibt es gesonderte Rückreisebestimmungen aus Kroatien?

Es herrschen keine Bestimmungen zur Quarantänepflicht nach Rückkehr aus Kroatien.

3.8. Was passiert, wenn die Durchreise durch Slowenien und Kroatien untersagt wird?

Der Transit durch Österreich und Slowenien wird immer gestattet sein. Die einzige Einschränkung die auf euch zukommen kann ist, dass die Durchreise nur ohne Zwischenstopp erfolgen kann.

3.9. Kann ich mich auf die Hygiene in der Villa verlassen?

Alle Besitzer sind sich der aktuellen Lage bewusst und haben die Hygienemaßnahmen und Reinigungsabläufe verschärft. Wir können euch versichern, dass die Ansteckungsgefahr in einer Villa gegen Null verläuft. Die private Nutzung der Wohn- und Schlafräume, sowie die alleinige Nutzung des Pool Bereichs setzt euch keinem Risiko aus.

Sollten eure Fragen auch nach den FAQ’s noch offen sein kontaktiert uns gerne mit einer E- Mail an [email protected]

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